Revierhegemeister Bund Deutscher Jagdaufseherverbände e.V. ( BDJV)

Die Jagdaufseherausbildung in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Voraussetzungen der amtlichen Bestätigung sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Teils ist eine staatliche Prüfung vorgesehen, teilweise reicht die Teilnahme an einem anerkannten Jagdaufseherlehrgang, teilweise wird keine besondere Qualifikation verlangt.
Diesem Missstand versucht der BDJV entgegenzuwirken, in dem sich seine Mitgliedsverbände auf einen über die landesrechtlichen Vorschriften hinausgehenden Qualitätsstandard für die Ausbildung des zum Jagdschutz berechtigten Personenkreises geeinigt haben. Dieser verbandseigenen Qualifikation haben die Mitgliedsverbände des BDJV den Namen “Revierhegemeister” gegeben.
Die Ausbildung zum Revierhegemeister setzt grundsätzlich die Ausbildung zum Jagdaufseher nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften voraus. Der nach erfolgreicher Ausbildung verliehene Titel “Revierhegemeister” ist ein verbandseigener Ehrentitel, der auf die besondere fachliche Qualifikation seines Trägers hinweist und an die Mitgliedschaft in einem dem BDJV angehörenden Verbands geknüpft ist. Der Titel “Revierhegemeister” erhebt in keinem Fall den Anspruch, einer mehrjährigen Berufsausbildung im jagdlichen oder forstlichen Bereich gleichzustehen und stellt ausdrücklich keine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes dar.  

Hierbei kann und will der BDJV keinesfalls in Konkurrenz zu den hauptberuflichen Jägern und Förstern treten – die Revierhegemeister des BDJV sehen sich als besonders qualifizierte Ehrenamtler, die ihre Freizeit mit Passion und Herzblut der Hege unseres Wildes und dem Erhalt unserer Natur widmen.
Der Revierhegemeister findet somit sein Einsatzgebiet vornehmlich in der ehrenamtlichen Aus- und Fortbildung von Jägern und Jagdaufsehern sowie bei der Betreuung von solchen Revieren, in denen aufgrund der Struktur ein Einsatz von Berufsjägern und/oder Forstpersonal nicht angebracht, jedoch gleichwohl eine hohe fachliche Kompetenz erforderlich ist.


Zum Begriff:
Hegemeister war im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts in manchen Gegenden Deutschlands die Bezeichnung für Beamte, die mit dem Forst- und Jagdschutz betraut waren. Zeitweise wurde Hegemeister auch als Ehrentitel verliehen. In Österreich wird der Leiter eines Hegerings Hegemeister genannt.
  1. Sinn
    Die Tätigkeiten des Jagdaufsehers haben sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Teil der Jagdausübung entwickelt. Hierauf wollen und müssen alle zum Jagdschutz berechtigten Personen professionell reagieren.
    Zur Verbesserung der Qualifikation der Jagdaufseher bietet der BDJV eine Fortbildung zum Revierhegemeister an. Die Ausbildung bietet die Chance zu einer weitgehend bundeseinheitlichen Qualifizierung auf hohem Niveau.
  2. Aufbau der Qualifizierung
    Der modular aufgebaute Lehrgang umfasst zwölf Module, die als Fortbildungsveranstaltungen von den Mitgliedsverbänden des BDJV angeboten werden. Hierbei haben sich die Mitgliedsverbände des BDJV auf eine Rahmenausbildungsordnung geeinigt, die einen bundeseinheitlichen Mindeststandard gewährleistet. Die einzelnen Fortbildungsveranstaltungen sind nicht nur zielgerichtet für die Qualifikation zum Revierhegemeister gedacht; die Teilnahme ist für Jedermann offen.
  3. Zugangsvoraussetzungen
    a. Jagdpachtfähigkeit und Besitz eines gültigen JagdscheinesAusbildung zum
    b. Jagdaufseher entsprechend den Landesbedingungen abgeschlossen
    c. Mitglied eines dem BDJV angeschlossenen Verbandes
    d. Teilnahme an einem Lehrgang für Fangjagd
    e. Teilnahme an einem Lehrgang für Wildbrethygiene
    f. Besitz eines „Kettensägenscheines“ einer anerkannten Organisation (TÜV, Forst etc.)
  4. Ausbildungs-Module

5. Inhalt der Ausbildungs-Module

  • Hege
    – Wildhege (Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, art- und sachgemäße Bejagung)
    – Biotophege ( Schutz und Verbesserung der Lebensräume von Wildtieren; Land- u. Waldbau)
    – Schutz des Wildes (Artenschutz, Schutz vor Wildunfällen, Erkennen von und Schutz vor Wildkrankheiten, Jagdschutz)
  • Schießen / Waffen, Munition, Optik
    – Jagdliches Schießen; Schießen in der Bewegung (“Drückjagdschein”)
    – Waffenrecht
    – Beherrschung der tierschutzgerechten Fangschuss- u. Abfangtechniken
    – Ein- u. Anschießen der Waffen
  • Jagdarten
    – Organisation und Durchführung von Bewegungsjagden auf Hoch-  u. Niederwild
    – Beherrschung der VSG 4.4 (UVV “Jagd”)
    – Kenntnisse der Wasserjagd
    – Führung von Jagdgästen
  • Jagdliche Einrichtungen
    – Planung und Herstellung von jagdlichen Einrichtungen nach VSG 4.4
    – gesetzeskonforme Erstelllung von Fütterungseinrichtungen und Kirrungen
  • Wildbewirtschaftung
    – Wildfütterung
    – sachgerechte Bejagung und Verwertung des Wildes
    – Schutz vor Prädatoren
    – Wildvermarktung einschl. der gesetzlichen Vorschriften
    – Wildschäden erkennen, bewerten und vermeiden
    – Umgang mit Wildunfällen
  • Land- und Waldbau
    Erstellung von Äsungs-, Ruhe- und Wildschutzflächen
  • Naturschutz / Umweltschutz
    – Kenntnisse der Umwelt-, Tier- u. Naturschutzvorschriften
    – Artenschutz
  • Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation
    – Öffentlichkeitsarbeit
    – Umgang mit der erholungssuchenden Bevölkerung
    – Konfliktschulung
    – Waldpädagogik
    – Rhetorik
  • Jagdhilfstiere
    – Jagdhundewesen: Nachsuche, Teilnahme an einem Schweißhundseminar, Kenntnisse der Baujagd, Hundekrankheiten, Erste Hlfe beim Hund
    – Grundkenntnisse des Frettierens
    – Grundkenntnisse der Beizjagd
  • Jagdrecht
    – Rechte und Pflichten des Jagdausübungsberechtigten, des Jagdpersonals und der Jagdgäste
    – Landesspezifische, jagdschutzrechtliche und verwaltungsrechtliche Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Bewerber tätig ist oder tätig werden will.
  • Jagdliches Brauchtum; Kenntnisse der Jagdsignale, Strecke legen
  • Anschußseminar


6. Verfahren

Der Umfang der Ausbildung beträgt 120 Stunden; in der Regel in Tages- oder Wochenendseminaren. Das Verfahren ist in der Rahmenausbildungsordnung i.d.F. vom 13.10.2018.

7. Ernennung

Lehrgangsteilnehmer, die an allen erforderlichen Modulen teilgenommen haben, übersenden ihre Fortbildungsnachweise an den Vorstand ihres jeweiligen Verbandes, der in Abstimmung mit dem Vorstand des BDJV über die Ernennung entscheidet.

Die Ernennung zum Revierhegemeister erfolgt in Form einer Ernennungsurkunde durch den Mitgliedsverband.  Die Ernennung kann durch eine Metall-Plakette oder einen entsprechenden Aufnäher auf der linken Brusttasche der Jacke/ des Hemdes sichtbar gemacht werden.

Metallplakette „Revierhegemeister“

Die Ernennung zum Revierhegemeister und das Führen des Titels ist -wie bereits die Absolvierung der Ausbildung- zwingend an die Mitgliedschaft in einem dem BDJV angehörenden Verband geknüpft, da der Titel „Revierhegemeister“ ein verbandsinterner Ehrentitel ist und keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz darstellt; s.o..

Mit dem Ausscheiden des Titelträgers aus seinem Mitgliedsverband oder dem Ausscheiden des Mitgliedsverbandes aus dem BDJV erlischt daher das Recht, den Ehrentitel „Revierhegemeister“ zu führen in gleichem Maße, wie auch alle übrigen Mitgliedsrechte und -pflichten mit dem Austritt oder Ausschluss erlöschen. Mit dem Wiedereintritt in einen dem BDJV angehörenden Mitgliedsverband oder dem Wiedereintritt des Mitgliedsverbandes leben die erworbenen Rechte wieder auf.

8. Anmeldung

Interessierte Jagdaufseher wenden sich an Jagdaufseherverband Rheinland-Pfalz e.V., Geschäftsstelle: Auf den Wergen 60, 67466 Lambrecht (Pfalz), Telefon: 06325 8273, Email: Peter-Seelmann@t-online.de

9. Termine

Derzeit keine aktuellen Termine.

10. Aktuelles

Unsere aktuellen Weiterbildungsangebote können Sie sich hier herunterladen:

Das zu diesem Zeitpunkt gültige „Corona-Hygienekonzept” ist zu beachten!
Die Veranstaltungen sind auch für Nichtmitglieder offen. Da die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen nach Eingangsdatum. Teilnehmer der Revierhegemeister-Ausbildung und Mitglieder des LJV werden bevorzugt berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.